Anmeldeformalitäten

Bitte füllen Sie das Formular gut leserlich aus und schicken Sie es per Post an

Private Volksschule Amstetten
Rathausstraße 16
3300 Amstetten

oder per Mail an

cif.nzfgrggra@abrfpuhyr.ng.

Sie werden im betreffenden Schuljahr informiert, ob Sie zur Schuleinschreibung eingeladen werden.

Achtung - NEU: Einheitliche Voranmeldung pro Einschulungsjahrgang

Gültig ab Oktober 2026

Um allen Kinder eines Einschulungsjahrgangs die gleichen Voraussetzungen für die Voranmeldung zu ermöglichen, gibt es künftig einen einheitlichen Anmeldetermin für den jeweiligen Jahrgang. 

Der Beginn der Voranmeldung richtig sich nach dem vorgesehenen Schuljahr des Schuleintritts – nicht nach dem individuellen 3. Geburtstag des Kindes. 

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen gelten für die kommenden Schuljahre folgende Regelungen:

 

Schuljahr

2028/29

2029/30

2030/31

2031/32

2032/33

2033/34

Geburtsdatum

1.9.2021 – 31.8.2022

1.9.2022 – 31.8.2023

1.9.2023 – 31.8.2024

1.9.2024 – 31.8.2025

1.9.2025 – 31.8.2026

1.9.2026 – 31.8.2027

mögliche Voranmeldung

Nur mehr Warteliste!

Nur mehr Warteliste!

Ab 1.9.2026

Ab 1.9.2027

Ab 1.9.2028

Ab 1.9.2029

Wichtige Hinweise

  • Bereits eingelangte Voranmeldungen bleiben aufrecht!
  • Eine Voranmeldung stellt keine verbindliche Zusage für einen Schulplatz dar.
  • Über das weitere Aufnahmeverfahren werden Sie rechtzeitig informiert.

Wir bitten um Verständnis, dass die Aufnahme von den verfügbaren Schulplätzen und den organisatorischen Rahmenbedingungen der Schule abhängig ist.

Schulgeld für das Schuljahr 2026/27

Das Schulgeld ist ein festgesetzter Betrag des privaten Schulerhalters (Verein für Franziskanische Bildung) und dient

        • der Erhaltung des Schulgebäudes,
        • der Finanzierung des Reinigungspersonals und der Betriebskosten,
        • der Neuanschaffung von Unterrichtsmitteln und Geräten
        • u. a. m.  

Es beträgt € 124 pro Monat bzw.  € 1240 pro Schuljahr und wird mittels Einzugsermächtigung abgebucht.

Für die erste Klasse wird der erste Monatsbeitrag (September) nach erfolgter Vertragsunterzeichnung eingehoben und im Falle eines Vertragsrücktritts einbehalten.

Geschwisterermäßigung

Die Geschwisterermäßigung wurde einheitlich für alle Schulen des Vereins für Franziskanische Bildung installiert, auch schultypenübergreifend:

        • 2. Kind = 10 % Ermäßigung
        • 3. Kind = 20 % Ermäßigung
        • 4. Kind = 30 % Ermäßigung